Wir arbeiten selbstständig und stellen unsere Leistungen in Rechnung.
Über die Pflegekassen besteht die Möglichkeit, für Seniorenassistenz die Gelder der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege in Anspruch zu nehmen. In einigen Fällen kann auch über die anerkannte Alltagsunterstützung nach § 45 SGB XI abgerechnet werden.
Für pflegende Angehörige besteht darüber hinaus die Option, die Seniorenassistenz steuerlich geltend zu machen.
Wir beraten Sie gerne und unverbindlich zu Ihren Möglichkeiten.